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    Richtlinienerklärung

    Grundsatzerklärung – Checkline Europe GmbH & Co. KG.

    Version 03
    Datum 4. Juli 2025
    Prozess PO-01

    1. Richtlinie und Ziele

    Die QHSE-Politik von Checkline Europe GmbH & Co. KG. zielt darauf ab, ein optimales Gleichgewicht zwischen Qualität, Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und nachhaltiger Unternehmensleistung zu erreichen.

    Unser Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen zu liefern, die den Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden voll entsprechen und gleichzeitig alle geltenden gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.

    Checkline Europe GmbH & Co. KG. verpflichtet sich, allen Mitarbeitenden, Subunternehmern und Besuchern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten – im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften und bewährten Praktiken.

    Wir streben eine kontinuierliche Verbesserung in allen QHSE-Bereichen an und verpflichten uns daher zu folgenden Grundsätzen:

    • Durchführung aller erforderlichen Qualitätskontrollen zur Vermeidung von Produktionsfehlern
    • Zusammenarbeit ausschließlich mit Subunternehmern, die sowohl gesetzliche als auch interne QHSE-Standards erfüllen
    • Streben nach einem unfallfreien Arbeitsplatz durch proaktive Präventionsmaßnahmen
    • Vermeidung von Umweltvorfällen durch verantwortungsbewusstes Handeln und Minimierung ökologischer Risiken

    Zur Unterstützung dieser Ziele hat Checkline Europe GmbH & Co. KG. ein dokumentiertes QHSE-Managementsystem eingeführt, das jährlich überprüft wird.

    Alle Mitarbeitenden und Subunternehmer sind individuell verantwortlich für:

    • Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der QHSE-Leistung
    • Wahrung der eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit anderer
    • Minimierung der Umweltbelastung ihrer Tätigkeiten, soweit möglich

    Alle Mitarbeitenden und Subunternehmer sind über diese Richtlinie informiert und stimmen den Zielen zu.

    M.J. Prieshof
    Geschäftsführer
    Checkline Europe GmbH & Co. KG.

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